Rechtsprechung
AG Titisee-Neustadt, 15.07.1994 - UR II 29/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1995, 183
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Düsseldorf, 23.03.1999 - 10 W 21/99
Geschäftswert für die Eigentumseintragung des Erstehers im …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 26.07.2004 - 20 W 62/04
Geschäftswertbemessung im Zwangsversteigerungsverfahren: Grundbucheintragung des …
Der Entscheidung des AG Titisee-Neustadt (Rpfleger 1995, 183), das Meistgebot oder ein höherer Weiterveräußerungserlös sei maßgeblich mangels sicherer Anhaltspunkte dafür, dass der nach § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzte höhere Verkehrswert im freien Verkauf hätte erzielt werden können, ist auch die veröffentlichte amts- und landgerichtliche Rechtsprechung nicht gefolgt (…vgl. Zitate bei Rohs/Wedewer, Kostenordnung, 2. Aufl., Stand April 2004, § 60 Rdnr. 21 b und Fußnote 71). - OLG Düsseldorf, 06.06.2002 - 10 W 50/02
Grundstückswert für Eintragung im Grundbuch nach Erwerb in der …
Diese Sichtweise hat zum Teil Zustimmung gefunden (AG Titisee-Neustadt RPfleger 1995, 183;… Hartmann, Kostengesetze, 31. Aufl. 2002, § 60 KostO Rdn. 12). - BayObLG, 24.01.2002 - 3Z BR 3/02
Geschäftswert für Grundbucheintragung des Erstehers eines zwangsversteigerten …
bb) Das Oberlandesgericht Düsseldorf hingegen stellt in seiner neueren Rechtsprechung (anders noch OLG Düsseldorf, KostRspr § 60 Nr. 36), auf die sich der Beteiligte beruft, grundsätzlich auf das Meistgebot ab (vgl. Rpfleger 1987, 411 und JMB1NRW 2000, 10/11; ebenso AG Titisee-Neustadt Rpfleger 1995, 183/184). - VG Lüneburg, 01.10.2003 - 1 B 42/03
Charakterliche Eignung; Soldatenverhältnis; Weiterverpflichtung
Die im Einzelfall vorgenommene Beurteilung ist deshalb seitens der Verwaltungsgerichtsbarkeit in inhaltlicher Hinsicht nur eingeschränkt darauf zu überprüfen, ob dabei der anzuwendende Begriff verkannt, der Beurteilung ein unrichtiger Tatbestand zugrunde gelegt, allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder durchgreifende Verfahrensfehler begangen worden sind (…Scherer/Alff, Soldatengesetz, Kommentar, 6. Aufl. 1988, § 3 Rdnr. 75 m. w. N.; Nds. OVG, Beschl. v. 28.2.1995 - 5 M 5913/94 -, Nds. RPfl. 1995, 183).